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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Pension/Monteuerunterkunft „Schildmann´s Hof“
Inhaber: Thomas Brotte, Schildstraße 9, 33790 Halle (Westf.)

1. Geltungsbereich

a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern, Monteurzimmer, Monteurapartments und Monteurwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Pension „Schildmann´s Hof“. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast in der Pension oder im Internetauftritt der Pension einsehbar.
b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist untersagt.
c) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

a) Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers, Apartment oder Wohnung vom Gast telefonisch, per E-Mail, oder Internet reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die Pension „Schildmann´s Hof“ kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail oder mündlich erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.
b) Vertragspartner sind die Pension „Schildmann´s Hof“, vertreten durch Thomas Brotte, und der Gast bzw. der Auftraggeber welcher die Buchung bestätigt hat. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen.
c) Ein Vertrag zum Abschluss eines Festwohnsitz (Meldeadresse für den Gast) wird von der Pension nicht gestattet.

3. Leistungen, Preise und Zahlungen

a) Die Pension „Schildmann´s Hof“ ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Reservierungen von Abstellplätzen für Fahrzeuge, Maschinen, Motoräder oder Fahrräder auf dem Betriebsgelände stehen dem Gast nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch die Pension und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.
b) Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der aktuell geltenden MwSt. Die Pension „Schildmann´s Hof“ ist bereits bei längerer Mietdauer und höherer Personenzahl einen Nachlass einzuräumen welcher explizit vorher angefragt und ausgehandelt werden muss.
c) Der Rechnungsbetrag ist im Voraus für jeweils eine Woche per Überweisung oder am Anreisetag in bar zu zahlen. Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.
d) Nur bei Dauergästen und Stammgästen ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen der Pension „Schildmann´s Hof“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
e) Die vereinbarten Preise gelten zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
f) Die Preise können von der Pension „Schildmann´s Hof“ ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
g) Die Pension „Schildmann´s Hof“ ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

4. Zusätzliche Kosten – Beschädigungen und Reinigung

a) Es gilt im gesamten Haus ausnahmslos Rauchverbot! Aus Gründen der sicherheit & des Schutzes unserer Gäste.
b) Die Unterkunft ist bei Abreise in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass sämtliche Gegenstände, die Unterkunft selbst und alle von der Pension zur Verfügung gestellten Produkte in einem einwandfreien Zustand überlassen werden. Dies gilt insbesondere für Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Spiegel Elektrogeräte ect), die Wohnungen, Apartments und Zimmer selbst (Böden, Türen, Wände, Fliesen, Duschkabine, Amaturen, Lampen etc.) als auch alle benutzten Gegenstände welche dem Verantwortungsbreich der Pension „Schildmann´s Hof“ unterstehen. Sämtliche von der Pension „Schildmann´s Hof“ zur Verfügung gestellten Sachen z.Bsp. Einrichtungsgegenstände Bettwäsche und Handtücher fallen ebenfalls unter diese Klausel.
c) Fallen neben den von der Pension „Schildmann´s Hof“ angebotenen und erbrachten Normalleistungen zusätzlich Aufwände an, welche durch den Gast verursacht wurden, so werden diesem dem Gast in Rechnung gestellt. Die Berechnungsgrundlage für unsere Rechnungsstellung kann der beigefügten Preisliste für (Reinigungskosten außerhalb der regulären Reinigung und Kosten bei Verlust oder Beschädigung ) entnommen werden.

Reinigungskosten außerhalb der regulären Reinigung Preis in Euro
Reinigung Bettwäsche 5 €
Reinigung Bettwäsche Intensiv 15 €
Reinigung Zimmer 21 €
Reinigung Badezimmer 21 €
Reinigung Küche (Stark verschmutzt) 30 €
Kosten bei Verlust oder Beschädigung Pro Stück in Euro
Bettlaken 49 €
Bettwäschebezug (Kopfkissen u. Oberbett) 100 €
Kopfkissen 30 €
Bettdecke 100 €
Matratze 200 €
Handtuch 10 €

5. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

a) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Pension „Schildmann´s Hof“ geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
b) Sofern zwischen der Pension „Schildmann´s Hof“ und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
c) Stornierungsgebühren: Ab dem 7. Tage vor dem Anreisetag: 50% bei Nichtanreise 100% des gesamten Rechnungsbetrages.

6. Rücktritt der Pension

a) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension „Schildmann´s Hof“ in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.
b) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c) Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, das die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
d) Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
e) Bei Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
7. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –Rückgabe
a) Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
b) Der Gast ist verpflichtet vor dem Bezug seines gebuchten Zimmers seine Ausweispapiere der Pension zur Legitimation vorzulegen.
c) Check in: Die Zimmer können zwischen 16 und 20 Uhr bezogen werden. Andere Anreisezeiten sind mit der Pension abzusprechen. Die Pension „Schildmann´s Hof“ ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 20Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.
d) Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um
10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

8. Haftungen

a) Der Vertragspartner haftet gegenüber der Pension „Schildmann´s Hof“ für die von Ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden (z. B. für Sachschäden am Mobiliar und Einrichtungen, Schlüsselverlust, ggf. Schlüsselnotdienst, Schäden am oder auf dem Betriebsgelände durch auslaufendes Öl von Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte usw.).
b) Die Pension „Schildmann´s Hof“ haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
c) Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Pension „Schildmann´s Hof“ bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
d) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftregen, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige macht.
e) Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter PKW, LKW, Transporter, Maschinen, Geräte Fahrräder oder Motorräder und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
f) Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich der Pension „Schildmann´s Hof“. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

9. WLAN – Nutzungsregeln

a) Die Pension „Schildmann´s Hof“. Gestattet dem Mieter bzw. den Mietern für den Zeitraum der Mietdauer die Benutzung des WLAN-Netzwerks in der Monteurwohnung und den damit verbundenen Zugang zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten bzw. zu ermöglichen. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs aus technischen Gründen zeitweise einzustellen.
b) Technische Voraussetzungen / Zugangsdaten Dem Mieter obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher Voraussetzungen an seinem Notebook zur Nutzung des WLANs. Die auf Anfrage mitgeteilten Zugangsdaten (Netzwerkname, Code, usw.) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall Dritten bekannt werden.
c) Gefahren, Protokoll Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Internetaktivitäten des Mieters, soweit die Daten gespeichert sind, nicht an Dritte weitergegeben werden, außer den strafverfolgenden Behörden (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft) auf Nachfrage.
d) Verantwortlichkeit und Freistellung Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter unverzüglich auf diesen Umstand hin.

10. Schlussbestimmungen

a) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension „Schildmann´s Hof“: 33790 Halle Westfalen.
b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 01/2021

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